Personelle Verflechtung im Rahmen der Betriebsaufspaltung: Einführung
Eine personelle Verflechtung ist gegeben, wenn eine Person oder mehrere Personen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen beherrschen. Das bedeutet, die betreffende Person, beziehungsweise Personengruppe ist in der Lage, in beiden Unternehmen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen durchzusetzen. Hierbei lässt sich zunächst eine grobe Unterteilung vornehmen. Einerseits lässt sich die Fallgruppe der gleichen Kapital- und Stimmbeteiligung derselben Gesellschafter an beiden Unternehmen ausmachen (Beteiligungsidentität). Andererseits alle übrigen Konstellationen, in denen von Beherrschungsidentität gesprochen werden kann. Wie diese Konstellationen ausgestaltet sein können, erläutern wir genauer in unserem Beitrag und gehen dabei auf weitere allgemeine Gesichtspunkte bei der personellen Verflechtung bei der Betriebsaufspaltung ein. Des Weiteren finden Sie auf dieser Seite eine Vielzahl anschaulicher Beispiele und Hinweise für die Praxis. Mit einem Klick lesen Sie mehr!