Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Hier erfahren Sie alles zum Thema für Ihre Steuerpraxis!

Erblasser und Erbe sind – wie die Begrifflichkeiten intuitiv erkennen lassen – Termini des Erbrechts. Dies bedeutet aber in keinster Weise, dass sie außerhalb des Erbrechts völlig ohne Relevanz sind. Im Gegenteil werden Sie beispielsweise in solchen steuerrechtlichen Fragen besonders interessant, wo es zu Überschneidungen von Erbrecht und Steuerrecht kommt. Die folgende Seite haben wir erstellt, um für Sie als Steuerberater Einzelfragen zu solchen interdisziplinären Fragestellungen von Erbrecht und Steuerrecht näher einzugehen, damit Sie auch in diesem Bereich bestens informiert sind und eine solide und umfassende Steuerberatung für Ihren Mandanten gewährleisten können. Um mehr zu erfahren, klicken Sie gleich hier!

 

Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Ausgewählte Einzelfragen

Im Folgenden werden verschiedene Fragestellungen behandelt, die bei dem Erben im Steuerrecht auftreten können. Eingeschlossen sind dabei auch der Erblasser und der Schenker beziehungsweise Beschenkte, soweit sich insoweit Besonderheiten ergeben. Um einige Beispiele zu nennen, handelt es sich dabei unter anderem um den steuerrechtlichen Umgang mit der Ausschlagung durch alle Erben, Beerdigungskosten oder auch anfallende Kosten bei Erbstreitigkeiten. Diese Gesichtspunkte werden dabei in alphabetischer Reihenfolge behandelt und mit diversen Praxisbeispielen veranschaulicht. Zum Beitrag geht es hier!

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Verfahrensrechtliche Besonderheiten im Zusammenhang mit Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Das sollten Sie als Steuerberater beachten!

Bei der Gesamtrechtsnachfolge gehen die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger über (§ 45 Abs. 1 Satz 1 AO). Dies gilt aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung in § 45 Abs. 1 Satz 2 AO jedoch bei der Erbfolge nicht für Zwangsgelder. Darauf, was in diesem Betreff mit Forderungen und Schulden gemeint ist und auf viele weitere Besonderheiten gehen wir in dem nachfolgenden Fachbeitrag näher ein. Darüber hinaus geben wir eine ganze Reihe von Hinweisen für Ihre Steuerpraxis. Klicken Sie hier, um mehr zu erfahren!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Vorbehalt eines Wohnungsrechts bei der Schenkung eines Grundstücks durch den Erblasser (BGH - Urteil vom 29.06.2016 IV ZR 474/15)

Der BGH hatte darüber zu urteilen, inwieweit – zumindest in Ausnahmefällen – der Beginn des Fristlaufs gemäß § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein kann, wenn sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vorbehält. Wie der BGH entschied, erfahren Sie auf der nächsten Seite!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Besonderer Schutz des Willens des Erblassers durch die Beschränkung der Drittanfechtung (BGH - Urteil vom 25.05.2016 IV ZR 205/15)

Schwerpunkt in dem vom BGH zu beurteilenden Sachverhalt war die Frage, inwiefern die Anfechtung wechselbezüglicher Verfügungen des erstversterbenden Ehegatten durch einen Dritten in entsprechender Anwendung von § 2285 BGB beschränkt wird. Zu welchem Ergebnis der BGH hierbei gelangte und wie er es begründete, lesen Sie auf der folgenden Seite aus dem Bereich „Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht“!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung bei Übernahme von Leistungen ohne rechtliche Bindung (BGH - Beschluss vom 26.10.2011 IV ZR 72/11)

Der BGH hatte darüber Beschluss zu fassen, ob ein lebzeitiges Eigeninteresse des Erblassers an einer Schenkung auch dann vorliegen kann, wenn der Beschenkte ohne rechtliche Bindung Leistungen etwa zur Betreuung im weiteren Sinne übernimmt, tatsächlich erbringt und auch in der Zukunft vornehmen will. Zur Entscheidung des BGH geht es hier!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Rechtsstellung des Erben hinsichtlich der Einkommensteuer und Pflicht des Erben zur Berichtigung einer wegen Demenz des Erblassers unwirksamen Einkommensteuererklärung (BFH - Urteil vom 29.08.2017 VIII R 32/15)

Gegenstand dieses BFH-Urteils war, ob der Erbe sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers eintritt und die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe schuldet, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. Wie der BFH dies beurteilte, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Voraussetzungen der Erbschaftsteuerbefreiung für Pflege des Erblassers (BFH - Urteil vom 11.09.2013 II R 37/12)

Fraglich und vom BFH zu entscheiden war hier, inwiefern es erforderlich ist, dass der Erblasser pflegebedürftig im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB XI und einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI zugeordnet war, damit das Merkmal „Pflege“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG zu bejahen ist. Zum Urteil des BFH geht es gleich hier!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Erblasser und Erbe mit Wohnsitz in einem Drittland (EuGH - Urteil vom 17.10.2013 Rs. C-181/12)

Der EuGH hatte darüber zu befinden, ob die Art. 56 EG und 58 EG dahin auszulegen sind, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats über die Berechnung von Erbschaftsteuern entgegenstehen, die für den Fall des Erwerbs eines im Gebiet dieses Staates belegenen Grundstücks durch Erbanfall vorsieht, dass der Freibetrag auf die Steuerbemessungsgrundlage dann, wenn der Erblasser und der Erwerber – wie unter den Umständen des Ausgangsverfahrens – zum Zeitpunkt des Erbfalls ihren Wohnsitz in einem Drittland wie der Schweizerischen Eidgenossenschaft hatten, niedriger ist als der Freibetrag, der zur Anwendung gekommen wäre, wenn zumindest eine dieser beiden Personen zu diesem Zeitpunkt ihren Wohnsitz in dem genannten Mitgliedstaat gehabt hätte. Das EuGH-Urteil finden Sie auf dieser Seite!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Zur Wirksamkeit eines Vermächtnisses, bei dem ein unterzeichneter und mit der Jahreszahl versehener schriftlicher Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstückseigentum zuwenden zu wollen, vorliegt, bei Bestehen weiterer letztwilliger Verfügungen (OLG Naumburg - Urteil vom 28.03.2002 11 U 229/01)

Das OLG Naumburg hatte darüber zu befinden, ob der unterzeichnete und mit der Jahreszahl versehene schriftliche Vermerk des Erblassers auf einem Grundbuchauszug, in dem er erklärt, jemandem Grundstücks-(mit)eigentum zuwenden zu wollen, sich als wirksames Vermächtnis darstellen kann, auch wenn daneben weitere letztwillige Verfügungen existieren. Welchen Standpunkt das OLG Naumburg hier vertrat, lesen Sie auf der nächsten Seite!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Anerkennung des Verkaufs der von einem Erblasser erschaffenen Kunstwerke als eigenständige gewerbliche Tätigkeit (BFH - Urteil vom 27.05.2009 II R 53/07)

Fraglich und vom BFH zu beurteilen war, ob die Eigenschaft als Betriebsvermögen im Sinne des § 13a Abs. 1 und 4 ErbStG a.F. allein deshalb verloren geht, weil die künstlerische Tätigkeit aufgrund ihrer höchstpersönlichen Natur von den Erben nicht fortgesetzt werden kann. Wie der BFH entschied und auf welche Argumentation er sein Ergebnis stützte, lesen Sie auf der folgenden Seite unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht“. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht: Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtige, wenn viele Jahre nach einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser vom Erben ein Gewinn aus Veräußerung einer landwirtschaftlichen Teilfläche erklärt wurde (FG München - Urteil vom 10.11.2009 13 K 2061/07)

Hauptgegenstand dieser Entscheidung des FG München war die Änderung eines Steuerbescheides zugunsten des Steuerpflichtige, wenn viele Jahre nach einer Betriebsaufgabe durch den Erblasser vom Erben ein Gewinn aus Veräußerung einer landwirtschaftlichen Teilfläche erklärt wurde. Welche Überlegungen das FG München hierbei anstellte und zu welchem Ergebnis es gelangte, lesen Sie auf dieser Seite aus unserer Sparte „Rechtsprechung zu Einzelfragen zu Erblasser und Erbe im Steuerrecht“. Klicken Sie hier!

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