Die Ehe ist – auch wenn es zunächst ein wenig gefühllos anmutet – aus steuerrechtlicher und unternehmerischer Perspektive gleich aus mehreren Gründen vor allem eine Steuerspargemeinschaft. Um bei der Übertragung von Eigentum innerhalb der Familie geschickt und völlig legal Steuern zu sparen, sollte man allerdings genau wissen, wann, wo und wie man dies umsetzen kann. Die steuerlichen Besonderheiten bei ehelichen Beziehungen erschöpfen sich indes nicht in der Übertragung von Eigentum innerhalb der Familie. Auch die Wahl des Güterstandes kann eine große Bedeutung für die steuerrechtliche Behandlung des beziehungsweise der Steuerpflichtigen haben. Gerade bei Unternehmerehen findet man beispielsweise häufig die Vereinbarung der Gütertrennung, womit man von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft abweicht. Inwieweit dies sinnvoll ist und worauf es wirklich in Bezug auf Ehe, Unternehmen und Steuern ankommt, erfahren Sie in unseren Beiträgen. Klicken Sie gleich hier, um weiterzulesen!
In der Praxis weicht man häufig von der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft in der irrigen Meinung ab, anderenfalls müsse der eine Ehegatte grundsätzlich für die Schulden des anderen Ehegatten eintreten. Hier wird allerdings verkannt, dass es sich bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zunächst einmal um einen Güterstand der Gütertrennung handelt. Aus diesem Grund wird oft aus haftungsrechtlichen Gründen Gütertrennung vereinbart, während bei zutreffender Beurteilung der Verhältnisse die Zugewinngemeinschaft – aus steuerrechtlicher Sicht – der "bessere" Güterstand gewesen wäre. Warum dies so ist und was Sie als Steuerberater hinsichtlich des Spannungsfelds von Ehe, Unternehmen, Haftung und Erbschaftsteuer wissen sollten, erläutern wir eingehend in dem folgenden Fachbeitrag. Mit einem Klick lesen Sie mehr!
Mehr erfahren
Zuallererst kennt das Bürgerliche Gesetzbuch – und damit das deutsche Zivilrecht im Allgemeinen – drei Grundtypen von Güterständen. Namentlich sind dies die Zugewinngemeinschaft, welche den Normalfall darstellt und mangels ehevertraglicher Abbedingung mit Eheschließung eintritt sowie die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung, welche ausschließlich durch Ehevertrag entstehen. Darauf, welche Besonderheiten aus zivilrechtlicher, aber auch gerade aus steuerrechtlicher Sicht mit den einzelnen Güterständen verbunden sind, gehen wir in diesem Beitrag genauer ein und geben dazu praxisnahe Beispiele zur Veranschaulichung. Klicken Sie hier, um weiterzulesen!
Mehr erfahren
Der Topos der "unbenannten“, ehebezogenen oder auch ehebedingten Zuwendung hat innerhalb der familienbezogenen Zuwendungen eine besondere Popularität bei der Diskussion um die rechtliche Einordnung erlangt. Diese Zuwendungsform soll nämlich nicht unentgeltlich und damit keine Schenkung sein, da es trotz objektiv fehlender Gegenleistung an einer Einigung über die Unentgeltlichkeit fehle. Diese Komplexität der zivilrechtlichen Einordnung bringt zwangsläufig die Frage auf, welche Konsequenzen für die steuerrechtliche Dimension hieraus erwächst, insbesondere, inwieweit sich die Schenkungsteuerpflicht hinsichtlich unbenannter Zuwendungen ebenso wie bei sonstigen Zuwendungen nach den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 ErbStG bestimmt. Sie wollen mehr zu ehebezogenen Zuwendungen im Steuerrecht erfahren? Klicken Sie gleich hier und lesen Sie, was wichtig ist!
Mehr erfahren
Das FG Hessen befand dazu, ob der Verzicht eines Ehegatten auf einen höheren Zugewinnausgleichsanspruch im Rahmen der ehevertraglichen Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft eine freigiebige Zuwendung an den anderen Ehepartner im Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes sein kann oder nicht. Wie das FG Hessen insofern entschied, lesen Sie mit einem Klick auf diese Seite!
Mehr erfahren
Der BFH hatte sich dazu zu verhalten, inwieweit für den Fall, dass ein Ehegatte den Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten überträgt, der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungslast für Tatsachen, die der Annahme einer freigebigen Zuwendung entgegenstehen tragen muss. Zu welchem Ergebnis der BFH dabei gelangte erfahren Sie auf der nächsten Seite unserer Rubrik „Rechtsprechung zu Ehe, Unternehmen und Steuern“.
Mehr erfahren
Der BFH hatte darüber zu urteilen, inwiefern, wenn der Steuerpflichtige die Kosten zur Herstellung eines im Eigentum seines Ehegatten stehenden Gebäudes trägt, das er zur Erzielung von betrieblichen Einkünften nutzt, seine Aufwendungen steuerlich zu aktivieren und nach den für ein Gebäude geltenden Regeln abzuschreiben sind. Zur Entscheidung des BFH geht es hier!
Mehr erfahren
Der BGH verhielt sich hier einerseits dazu, inwieweit der Zugewinnausgleich einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich ist und andererseits zur Frage der Bedeutung von salvatorischen Klauseln in Eheverträgen. Zu welchem Ergebnis der BGH dabei gelangte und wie er es begründete, lesen Sie auf dieser Seite!
Mehr erfahren
Das OLG Düsseldorf hatte darüber Beschluss zu fassen, ob die Ansparrückstellung nicht einen besonderen Endvermögenswert darstellt, sondern vielmehr ausschließlich einen steuerlich relevanten Rechnungsposten, durch welche die Versteuerung eines Gewinnes um bis zu zwei Jahre nachverlagert werden kann. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf haben wir auf der Folgeseite für Sie bereitgestellt. Klicken Sie weiter!
Mehr erfahren
Das FG Berlin-Brandenburg hatte darüber zu befinden, inwieweit es verfassungswidrig ist, dass die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft erbschaftsteuerrechtlich hinsichtlich der Steuerklasse, des Steuersatzes, der Freibeträge nach den §§ 16, 17 ErbStG sowie der fiktiven steuerfreien Ausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG für Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft keinen Anspruch auf Anwendung der für Ehegatten vorgesehenen Regelungen haben und nach der ungünstigsten Steuerklasse III besteuert werden. Zum Urteil des FG Berlin-Brandenburg geht es hier!
Mehr erfahren
Der BGH hatte Stellung zum Anspruch eines Ehegatten auf Zustimmung des anderen Ehegatten zur gemeinsamen ESt-Veranlagung bei Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft zu nehmen. Wie der BGH sich zu dieser Thematik verhielt und auf welche Begründung er sein Ergebnis stützte, erfahren Sie auf der nachfolgenden Seite unseres Bereichs „Rechtsprechung zu Ehe, Unternehmen und Steuern“. Mit einem Klick geht es zur Entscheidung!
Mehr erfahren
Der BFH hatte darüber zu urteilen, ob für den Fall, dass Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken nutzen, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen als Wohnzwecken dient, und der eine Ehegatte dem anderen freigebig das Eigentum oder Miteigentum an dem Haus zuwendet, diese Zuwendung nur hinsichtlich der von den Ehegatten selbst bewohnten Flächen steuerfrei ist. Zu welchem Ergebnis der BFH hierbei gelangte, lesen Sie auf der nächsten Seite!
Mehr erfahren
Gegenstand dieser Entscheidung des BFH war, ob, wenn ein Elternteil ein Grundstück schenkweise auf ein Kind überträgt und das bedachte Kind unmittelbar im Anschluss an die ausgeführte Schenkung einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück an seinen Ehegatten weiterschenkt, ohne dem Elternteil gegenüber zur Weiterschenkung verpflichtet zu sein, schenkungsteuerrechtlich eine Zuwendung des Elternteils an das Schwiegerkind vorliegt oder nicht. Das Urteil aus unserer Sparte „Rechtsprechung zu Ehe, Unternehmen und Steuern“ stellen wir auf dieser Seite zur Verfügung!
Mehr erfahren