Die wesentliche Beteiligung im Steuerrecht: Das sollten Sie beachten!

Die wesentliche Beteiligung ist ein steuerrechtlicher Terminus für eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die die Voraussetzungen des § 17 EStG erfüllt. Die Tatbestandsvoraussetzungen für eine wesentliche Beteiligung gemäß § 17 EStG liegen zunächst immer dann vor, wenn der Steuerpflichtige an einer Kapitalgesellschaft zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent unmittelbar oder auch mittelbar beteiligt war. Was Sie als Steuerberater zur Begrifflichkeit der wesentlichen Beteiligung wissen sollten, für welche rechtlichen Folgen er von besonderer Relevanz ist und mehr erfahren Sie auf dieser Seite. Darüber hinaus erhalten Sie Zugang zu insofern einschlägiger Rechtsprechung. Klicken Sie hier und lesen Sie das Wichtigste zum Thema wesentliche Beteiligung!

 

Steuerliche Behandlung von Einbringungskosten bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft und wesentliche Beteiligung

Die Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung neuer Anteile kann unter den Voraussetzungen des § 20 UmwStG auf Antrag steuerneutral gestaltet werden. Zu den regelmäßig bei der Einbringung anfallenden Einbringungskosten (Kosten der Vermögensübertragung) und deren steuerlicher Behandlung äußert sich das UmwStG nicht explizit. Vielmehr richtet sich die Behandlung nach allgemeinen Grundsätzen. In diesem Fachbeitrag gehen wir genauer auf die wesentliche Beteiligung an Kapitalgesellschaften sowie die steuerliche Behandlung von Einbringungskosten bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft ein. Klicken Sie hier!

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Wesentliche Beteiligung: So geht die Besteuerung der Anteilseigner vonstatten!

Solche Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die im Privatvermögen gehalten werden, sind für die Besteuerung des Anteilseigners gleich in doppelter Hinsicht von Interesse. Auf der einen Seite stellt sich die Frage, wie Gewinnausschüttungen und Liquidationsraten beim Anteilseigner zu versteuern sind. Auf der anderen Seite ist es von Bedeutung, wie Veräußerungsvorgänge zu behandeln sind. In dem folgenden Beitrag erläutern wir, wie die Besteuerung beim Anteilseigner genau erfolgt und was Sie als Steuerberater im Interesse Ihres Mandanten beachten sollten. Mit einem Klick geht es weiter zu unserem Fachbeitrag!

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Rechtsprechung zur wesentlichen Beteiligung im Steuerrecht: Zeitliche Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens bei Anteilsveräußerung (FG Hamburg - Urteil vom 29.10.2008 1 K 190/06)

Das FG Hamburg verhielt sich dazu, ob der Veräußerungspreis im Sinne von § 23 Abs. 3 EStG für die Veräußerung von Anteilen an einer nach dem 31.12.2000 gegründeten unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft beim Anteilseigner der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren gemäß § 3 Nr. 40 lit. J EStG unterliegt oder nicht. Zu welchem Ergebnis das FG Hamburg hierbei gelangte und wie es dies begründete, lesen Sie auf dieser Seite aus dem Bereich „Rechtsprechung zur wesentlichen Beteiligung im Steuerrecht“. Klicken Sie hier!

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Rechtsprechung zur wesentlichen Beteiligung im Steuerrecht: Einlagewert bei Verzicht auf Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter (FG Köln - Beschluss vom 04.07.2001 13 V 1430/01)

Das FG Köln hatte dazu Beschluss zu fassen, inwieweit für den Fall, dass ein Gesellschafter auf seine gegenüber der Kapitalgesellschaft bestehende Forderung verzichtet, die Einlage bei der Kapitalgesellschaft auch dann entsprechend dem Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 9.6.1997 - GrS 1/94, StRK KStG 1977 § 8 Abs. 1 R. 58 mit dem Teilwert der Forderung zu bewerten ist, wenn der Darlehensforderung eigenkapitalersetzender Charakter zukommt. Zur Entscheidung des FG Köln unserer Sparte „Rechtsprechung zur wesentlichen Beteiligung im Steuerrecht“ geht es hier!

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Rechtsprechung zur wesentlichen Beteiligung im Steuerrecht: Halbabzugsverbot für Einbringungsverluste gemäß § 20 UmwStG und Halbabzugsverbot (FG Düsseldorf - Urteil vom 02.12.2010 8 K 3349/06 E)

Das FG Düsseldorf hatte darüber zu befinden, ob das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG a. F. auch für Einbringungsverluste im Sinne des § 20 UmwStG gilt, etwa, weil dem Steuerpflichtigen aufgrund des nach § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG zu fingierenden Veräußerungspreises steuerfreie Einnahmen im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG a. F. zufließen. Das Urteil aus unserer Rubrik „Rechtsprechung zur wesentlichen Beteiligung im Steuerrecht“ finden Sie auf der folgenden Seite!

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Rechtsprechung zur wesentlichen Beteiligung im Steuerrecht: Fehlgeschlagene Veräußerungskosten eines GmbH-Anteils als nachträgliche Anschaffungskosten (FG Baden-Württemberg - Gerichtsbescheid vom 19.12.2008 1 K 71/07)

Gegenstand dieses Gerichtsbescheids vom FG Baden-Württemberg war, inwieweit fehlgeschlagene Rechts- und Beratungskosten für die gescheiterte Veräußerung eines GmbH-Anteils bei einer späteren Veräußerung als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen sind, wenn sie nicht als Veräußerungs- beziehungsweise Werbungskosten steuerlich zu berücksichtigen sind. Wie das FG Baden-Württemberg hier entschied, lesen Sie auf der nachfolgenden Seite zum Thema „Rechtsprechung zur wesentlichen Beteiligung im Steuerrecht“. Klicken Sie hier!

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