Die Zinsschranke nach dem Einkommensteuergesetz (Estg) ist eine Regelung, die Unternehmen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Zinsaufwendungen einschränkt. Gemäß § 4h Estg dürfen Zinsaufwendungen nur bis zu einem bestimmten Betrag von der Steuer abgezogen werden. Der Betrag berechnet sich aus dem um bestimmte Positionen bereinigten steuerlichen Gewinn des Unternehmens und beträgt maximal 30% dieses Gewinns. Um mehr Informationen über die sogenannte Zinsschranke nach dem EstG zu erfahren, klicken Sie sich gerne durch unsere Fachbeiträge. Außerdem halten wir eine Entscheidung des BVerfG zu dem Thema für Sie bereit.
Eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden. Einer der Hauptgründe ist, dass die beiden Bilanzen unterschiedlichen Regelungen unterliegen. Die Handelsbilanz wird nach den Grundsätzen des Handelsgesetzbuches (HGB) erstellt, während die Steuerbilanz den Vorschriften des Steuerrechts folgt. Diese Unterschiede können zu unterschiedlichen Bewertungen von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten führen.Näheres zu den Ursachen für eine Abweichung zwischen Handels- und Steuerbilanz lesen Sie in deisem Beitrag!
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Die Auswirkungen der Gesellschafterfremdfinanzierung auf die Gesellschaft sind mannigfaltig. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber mithilfe mehrerer gesetzlicher Steuerregelungen auf das Instrument der Gesellschafterfremdfinanzierung reagiert. In diesem Fachbeitrag setzen wir uns genauer mit den Auswirkungen der Gesellschafterfremdfinanzierung auf die Gesellschaft auseinander, wobei wir auf Themen, wie dem Abzugsverbot, dem Anwendungsbereich der Zinsschranke oder auch Ausnahmetatbestände wie der Konzernklausel oder dem Eigenkapitalvergleich zu sprechen kommen. Klicken Sie gleich weiter, um zu diesem Fachbeitrag zu gelangen!
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Die Abzinsung von Verbindlichkeiten ist ein wichtiger Bestandteil der Steuerplanung und Buchhaltung von Unternehmen. Im Zusammenhang mit der Zinsschranke nach EStG (Einkommensteuergesetz) wird die Abzinsung von Verbindlichkeiten im Besonderen deswegen relevant, weil sie Auswirkungen auf die Berechnung des sogenannten Zinsschrankenüberhangs hat. Weiteres zur Abzinsung von Verbindlichkeiten erläutern wir im Rahmen dieses Fachbeitrags! Klicken Sie weiter!
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In diesem Fall wurde eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 4h EStG 2002 i.d.F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung i.V.m. § 8 Abs. 1 und § 8a KStG 2002 i.d.F. des UntStRefG 2008 gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt oder nicht. In welcher Weise das BVerfG hier Stellung bezog, erfahren Sie miut nur einem Klick auf die folgende Seite zum Thema "Zinsschranke nach dem EstG". Klicken Sie gleich hier weiter!
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