Zukunftsfinanzierungsgesetz: Eckpunkte und konkrete Maßnahmen

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung den deutschen Finanzstandort attraktiver für Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU, aber auch generell für internationale und nationale Unternehmen und Investoren machen.

Es soll bereits in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten.

Zugang zum Kapitalmarkt - Einfacher an die Börse

Unter anderem ist geplant, dass der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden soll. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU sollen dadurch unterstützt werden.

Dies soll durch eine Erleichterung der Börsenzulassungsanforderungen sowie der Zulassungsfolgepflichten erreicht werden. Das bestehende Regelwerk für den Kapitalmarktzugang soll in diesem Zuge ebenfalls überarbeitet werden.

Als konkrete Maßnahme ist geplant das Mindestkapital für einen Börsengang von derzeit 1,25 Millionen Euro auf 1 Millionen Euro zu senken.

Stärkung des Finanzstandorts Deutschland

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gestaltung von Finanzinstrumenten und Transaktionen insbesondere mit Blick auf die Finanzierungsmöglichkeiten von Start-ups, Wachstumsunternehmen und KMU sollen durch Anlagen von institutionellen Investoren erleichtert werden.

Weiterhin ist geplant die rechtlichen Rahmenbedingungen für moderne Transaktionsformen wie zum Beispiel die Verwendung von SPACs (Akquisitionszweckgesellschaften) zu prüfen.

Außerdem soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Muster für Standardverträge anerkennen können. Verträge, welche mit den anerkannten Vertragsmustern geschlossen wurden, sollen dann nicht mehr der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegen.

Digitalisierung am Kapitalmarkt

Durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz soll es Unternehmen ermöglicht werden, Aktien auf Grundlage der Blockchain-Technologie zu emittieren.

Geprüft werden soll in diesem Zuge auch, ob die Übertragbarkeit von Kryptowerten national und in Europa weiter verbessert werden kann.

Auch hier liegt der Schwerpunkt auf dem Abbau von Schriftformerfordernissen. Daher soll das Gesetz über elektronische Wertpapiere (eWpG) für Aktien geöffnet werden.

Erleichterung von Kapitalerhöhungen und die Einführung von dual class shares (Mehrstimmrechtsaktien)

Eigenkapital über den Kapitalmarkt zu beschaffen ist ein Grund, aus welchem Unternehmen an die Börse gehen.

Diese Möglichkeit soll durch die Zulassung von Mehrstimmrechtsaktien flexibler gestaltet werden.

Mit dieser Maßnahme sollen Investitions- sowie Innovationsmöglichkeiten unterstützt werden und weiterhin ein mögliches Hindernis für den Börsengang eliminiert werden.

Der Schutz der Investoren steht dabei mit im Vordergrund. Dabei sollen außerdem die Rechtssicherheit erhöht und Gestaltungsspielräume flexibler werden.

Eine technisch zeitgemäße Aufsicht am modernen Kapitalmarkt

Um eine technisch zeitgemäße Aufsicht zu ermöglichen, müssen Digitalisierungshemmnisse abgebaut und Rahmenbedingungen für eine englischsprachige Kommunikation mit der BaFin geschaffen werden. Weitere Streichung von Schriftformerfordernissen sollen außerdem einen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten.

Aktien- und Vermögensanlagen steuerlich attraktiver gestalten

Durch einen Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und von Aktienfondsanteilen sollen Anreize für die Aktienanlage verstärkt werden.

Weiterhin soll der Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste abgeschafft werden.

Gleichzeitig sollen die gesonderten Verlustverrechnungskreise für Verluste aus Termingeschäften und aus Forderungsausfällen im Privatvermögen aufgehoben werden.

Darüber hinaus werden Umsatzsteuerbefreiungen für Wagniskapitalfonds im Rahmen des unionsrechtlich Zulässigen ausgeweitet.

Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Durch die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird es Arbeitnehmern einfacher ermöglicht, am Erfolg ihres Unternehmens teilzuhaben. Geplant ist, den Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen von 1.440 € auf 5.000 € zu setzen (§ 3 Nr.39 EStG).

Außerdem sollen Begleitregelungen zur Gewährleistung der zweckgerechten Wirkung dieser Vorschriften eingeführt werden.

Weiterhin sollen in § 19a EStG die Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmern ausgeweitet werden.

Als letzte Maßnahme dieses Eckpunkts soll die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen erhöht werden sowie der Kreis der für diese Zulage Berechtigten vergrößert werden.

INVEST-Programm

Das INVEST-Programm soll ungekürzt neu aufgelegt werden, um den Business-Angel-Markt in Deutschland weiterhin zu unterstützen.

Inkrafttreten soll diese Neuauflage bereits zum 01.01.2023.

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