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Abgeltungsteuer: Alte „Spekulationsfrist“ bleibt für Immobilien im Privatvermögen erhalten

Ab 2009 gilt die 25%ige Abgeltungsteuer

Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 wird ab 2009 eine 25%ige Abgeltungsteuer mit Veranlagungsoption auf Kapitalerträge und private Wertpapierveräußerungsgeschäfte für ab 2009 angeschaffte Kapitalanlagen eingeführt.

Ausgenommen sind Kapitalüberlassungen zwischen nahe­stehenden Personen. Für die Verlustverrechnung gelten besondere Neuregelungen. Sie sehen zum Teil vor, dass Verluste aus Kapitalvermögen bereits von der auszahlenden Stelle bei der Berechnung der Abgeltungsteuer berücksichtigt werden. Außerdem können Verluste auch durch einen Antrag auf Veranlagung steuermindernd berücksichtigt werden.

Beim Verkauf von zum Privatvermögen gehörenden Immobilien ändert sich durch die neue Abgeltungsteuer nichts. Somit bleibt es bei der Regelung, dass steuerpflichtige Gewinne allenfalls vorliegen, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen. Auch für geschlossene Immobilienfonds ändert sich nichts; Gewinne innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist werden zusammen mit dem übrigen Einkommen besteuert. Offene Immobilienfonds unterliegen dagegen der Abgeltungsteuer.

Pressemitteilung im Volltext

Quelle: BMF - Pressemitteilung vom 06.07.07