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Der Autokauf jenseits der Grenze ist günstig

Ein VW Golf kostet in Dänemark knapp 20 %, der Skoda Octavia in Finnland 17 %, der Renault Espace in Ungarn 14 % und der Fiat Panda in den Niederlanden sogar 25 % weniger als beim Händler um die Ecke. Nach aktuellen Berechnungen der Europäischen Kommission werden in Deutschland mit die höchsten Preise verlangt. Hintergrund des niedrigen ausländischen Preisniveaus ist, dass die einzelnen Staaten hohe Umsatz- und auch noch eine Zulassungssteuer verlangen, was die Autokonzerne durch geringere Nettowerte ausgleichen. Das tangiert aber deutsche Käufer nicht, die das Objekt der Begierde jenseits der Grenze deutlich günstiger erwerben möchten. Sie müssen diese Auslandsabgaben nicht zahlen, sondern dem Händler lediglich den Nettopreis.

Beim privaten Autokauf innerhalb der EU gilt als so genannter innergemeinschaftlicher Erwerb das Bestimmungslandprinzip. Wer den Pkw importiert, muss nur die heimische Mehrwertsteuer zahlen. Daher darf Deutschland die Umsatzsteuer erheben, im Herkunftsland bleibt der Vorgang dagegen steuerfrei. Für die Umsatzversteuerung gibt es ein besonderes Verfahren der Fahrzeugeinzelbesteuerung. Danach müssen Privatpersonen für ein aus einem anderen EG-Mitgliedstaat erworbenes neues Kfz eine Umsatzsteuererklärung bei dem Finanzamt abgeben, das sich auch um seine Einkommensteuer kümmert. Hierbei hat der Käufer die Steuer selbst zu berechnen und die ausgestellten Rechnungen beizufügen. Bei Zahlung etwa in dänischen Kronen muss auch noch der für den Kauftag maßgebliche Tageskurs durch Bankbestätigung oder Kurszettel nachgewiesen werden. Erklärungsabgabe und Steuerzahlung haben innerhalb von zehn Tagen nach dem Kauf zu erfolgen.

Wer den relativ kurzen zeitlichen Pflichten nicht pünktlich nachkommt, muss mit Verspätungs- und Säumniszuschlag rechnen. Alleine der Säumniszuschlag beträgt ein Prozent pro angefangenem Monat. Wird der Zahlungstermin heraus gezögert, geht ein Großteil des eingesparten Kaufpreises an den Fiskus und somit wieder verloren. Wird die Steuer nicht bezahlt, kann das Finanzamt sogar die Einziehung des Fahrzeugscheins veranlassen. Zur Kontrolle der ausländischen Fahrzeugerwerbe müssen die Zulassungsstellen das örtliche Finanzamt über die erstmalige Ausgabe von Fahrzeugbriefen oder amtlichen Kennzeichen unterrichten. Damit wird sichergestellt, dass der Fiskus in jedem Fall von den günstigen und immer weiter zunehmenden Erwerben in Dänemark, Finnland, Portugal oder den Niederlanden erfährt.

Damit es anschließend in Deutschland keine Garantieprobleme gibt, muss das Serviceheft vom ausländischen Vertragshändler abgestempelt sein und die Fahrgestellnummer sowie das Übergabedatum enthalten. Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an den Autos zu erbringen, die in einem anderen EU-Land gekauft wurden.

Quelle: MI - Beitrag vom 24.07.08