Mit Rußfilter nachgerüstete Diesel-Pkw werden steuerlich gefördert. Der Bundesrat hat der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes kürzlich zugestimmt. Die neue Steuerbefreiung von 330 € deckt etwa die Hälfte der Nachrüstungskosten von durchschnittlich 600 €.
Generell werden diese Nachrüstungen vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009 gefördert. Bei einem Wechsel des Fahrzeughalters soll der neue Eigentümer eine noch nicht abgelaufene Steuerbefreiung übernehmen können.
Fahrzeughalter, die ihren Diesel (Erstzulassung vor dem 01.01.2007) schon 2006 nachgerüstet haben, erhalten die Steuerbefreiung rückwirkend. Sie wird aber erst gewährt, wenn die Kfz-Zulassungsstelle die technische Nachrüstung festgestellt hat. Die Zulassungsstellen werden den Finanzämtern die Nachrüstung melden. Damit entfällt eine eigene Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren. Für nicht nachgerüstete Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 01.01.2007) und Neuwagen ohne Filter wird die Kfz-Steuer erhöht: um 1,20 € je 100 cm3 Hubraum. Das gilt auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten.Quelle: Bundesrat - Drucksache 140/07 (Beschluss) vom 09.03.07