Energieeinsparverordnung (EnEV)
Das Bundeskabinett hat die EnEV verabschiedet. Mit dieser Verordnung wird vor allem der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend eingeführt. Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er Immobilienbesitzern zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.
Der Energieausweis wird zeitlich versetzt verpflichtend, beginnend mit dem 01.07.2008 für ältere Wohngebäude. Ein großer Teil der Verkäufer und Vermieter kann zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Bedarfsausweise werden ab 01.10.2008 für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter folgenden beiden Voraussetzungen verpflichtend:
- Der Bauantrag ist gestellt worden, bevor die erste Wärmeschutzverordnung vom November 1977 gegolten hat.
- Zwischenzeitlich wurden keine Maßnahmen durchgeführt, die dazu führen, dass das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung erfüllt wird.
Die EnEV berechtigt einen breiten Kreis qualifizierter Berufsgruppen zur Ausstellung von Energieausweisen. Dazu gehören vor allem auch Handwerker aus den Bereichen des Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbes. Damit wird gewährleistet, dass die Gebäudeenergieausweise in der erforderlichen Qualität ausgestellt werden können und dass die zu erwartende Nachfrage auch marktgerecht erfüllt werden kann.
Quelle: BMWi - Pressemitteilung vom 27.06.07