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Entfernungspauschale: 20-km-Grenze bleibt – vorerst

Einkommensteuerbescheide gelten vorläufig

Seit dem 01.01.2007 gilt für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeits- bzw. Betriebsstätte: Eine Entfernungspauschale wird erst ab dem 21. Entfernungskilometer in Höhe von 0,30 € je Entfernungskilometer gewährt.

Selbst der Bundesfinanzhof hat gegen diese Einschränkung mittlerweile verfassungsrechtliche Bedenken geäußert (vgl. Ausgabe 11/07). Die gegenwärtige Rechtslage soll bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungs­­gerichts (BVerfG) über dieses sog. Werkstorprinzip beibehalten werden. Darauf hat sich die Große Koalition verständigt. Ab 2007 ergehen Einkom­men­steuerbescheide hin­sicht­lich der Beschränkung der Entfernungspauschale vorläufig. Jetzt bleibt also nur der Ausgang des Verfahrens beim BVerfG abzuwarten.

Bundesregierung, Artikel v. 05.11.2007; www.bundesregierung.de

Quelle: BFH - Meldung vom 12.12.07