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GmbH-Gründung soll einfacher und billiger werden

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ beschlossen.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ beschlossen. Wenn das MoMiG wie geplant in der ersten Hälfte 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein.

Das Mindeststammkapital der GmbH soll von bisher 25.000 € auf 10.000 € herabgesetzt werden. Um den Bedürfnissen von Existenzgründern zu entsprechen, die am Anfang nur sehr wenig Stammkapital haben und benötigen, bringt der Entwurf außerdem eine Einstiegsvariante der GmbH, die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Das ist eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Diese GmbH darf ihre Gewinne aber nicht voll ausschütten. Sie soll auf diese Weise das Mindeststammkapital der normalen GmbH nach und nach ansparen.

Der neue Entwurf sieht außerdem einen Mustergesellschaftsvertrag für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen vor. Wird er verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag nicht mehr notariell beurkundet werden. Um die Eintragung von GmbHs in das Handelsregister zu beschleunigen, wird die Eintragung auch dann erfolgen können, wenn staatliche Genehmigungen für den geplanten Gewerbebetrieb (noch) nicht vorliegen. Ergänzt wurden außerdem Vorschläge zur praxistauglichen Ausgestaltung des Rechts der Kapitalaufbringung. Schließlich werden ungeeignete Personen noch leichter von der Bestellung zum Geschäftsführer ausgeschlossen werden können. Interessierte finden auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums (www.bmj.de) unter dem Titel „Reformen für Gründer – das MoMiG“ eine Pressemitteilung mit ausführlichen Informationen zu dem Regierungsentwurf.

Hinweis: Trotz der geplanten Vereinfachungen sollten Sie sich im Vorfeld einer beabsichtigten GmbH-Gründung umfassend über die steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen beraten lassen.

Quelle: Bundesjustizministerium - vom 26.06.07