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Gutachterkosten: Anschaffung von GmbH-Anteilen

Werbungskosten bei Due Diligence

Ein bisher angestellter Diplom-Ingenieur hatte sich dazu entschlossen, bestimmte GmbH-Ge­schäfts­anteile zu kaufen. Bei einer Unternehmens­beratung gab er ein Gutachten in Auftrag („Due Diligence“).

Dadurch wollte er u.a. eine objektive Grundlage für die Verhandlungen über den Kaufpreis der Anteile schaffen. Auch die zur Finanzierung des Anteilskaufs eingeschaltete Bank hatte ein solches Gutachten verlangt. Der Ingenieur ging davon aus, dass er die Gutachtenkosten sofort als Werbungskosten bei den Einkünf­ten aus Kapitalvermögen abziehen könne.

Das hat der Bundesfinanzhof leider nicht zugelassen: Er beurteilte die Kosten als Anschaffungsnebenkosten für den Kauf der GmbH-Be­tei­li­gung. Die Kosten waren nach einer grundsätzlich gefassten Kaufentscheidung entstanden. Die Erstellung des Gutachtens war nicht nur eine Maßnahme zur Vorbereitung einer noch unbestimm­ten, erst später zu treffenden Kaufentscheidung.

Kleiner Trost: Die Gutachtenkosten können sich ggf. bei einem späteren Verkauf der GmbH-Be­tei­li­gung auswirken, sofern der Anteilseigner zu mindestens 1 % beteiligt war. Dann werden der Veräußerungspreis und die Anschaffungs-/An­schaf­fungs­neben­kos­ten aufgrund des Halb­­ein­künf­teverfahrens jeweils zur Hälfte angesetzt. Bei Anteilsverkäufen ab 2009 hat der Gesetzgeber den Ansatz auf 60 % erhöht.

Urteil im Volltext

Quelle: BFH - Urteil vom 27.03.07