Durch das Konjunkturpaket I hat sich der Steuerbonus für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf (20 % von 6.000 € =) 1.200 € verdoppelt. Den Finanzämtern liegt eine Reihe von Einsprüchen vor, mit denen Steuerzahler den angestiegenen Förderhöchstbetrag für Handwerkerleistungen bereits für 2008 geltend machen. Dies resultiert aus Meinungsäußerungen und Presseberichten, nach denen die Anhebung bei den haushaltsnahen Dienstleistungen aufgrund einer Gesetzespanne bereits ab 2008 Anwendung finden sollte.
FG Münster, Beschl. v. 11.12.2009 – 10 V 4132/09 E
Quelle: Redaktion Steuern - vom 06.04.10