Wenn zum Vermögen einer Personengesellschaft (z.B. einer KG) ein inländisches Grundstück gehört und sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand ändert, ist Vorsicht geboten: Gehen mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter über, ist das ein grunderwerbsteuerpflichtiger Vorgang.
Allerdings unterliegen Grundstücksschenkungen unter Lebenden nicht der Grunderwerbsteuer.
Diese Steuerbefreiung gilt auch, wenn ein Anteil an einer Personengesellschaft verschenkt wird, zu deren Vermögen Grundbesitz gehört. Der Bundesfinanzhof stützt seine Auffassung auf den Sinn und Zweck der Grunderwerbsteuerbefreiung: Sie soll die doppelte Belastung eines Vorgangs mit Grunderwerbsteuer einerseits und Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer andererseits vermeiden.
Quelle: BFH - Urteil vom 12.10.06