Mandanteninformation -

Kommanditanteil: Keine Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung!

Wenn zum Vermögen einer Personengesellschaft (z.B. einer KG) ein inländisches Grundstück gehört und sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand ändert, ist Vorsicht geboten: Gehen mindestens 95 % der Anteile am Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter über, ist das ein grunderwerb­­steuer­pflich­tiger Vorgang.

Al­lerdings unterliegen Grundstücks­schen­kun­gen un­ter Lebenden nicht der Grunderwerbsteuer.

Diese Steuerbefreiung gilt auch, wenn ein Anteil an einer Personengesellschaft verschenkt wird, zu deren Vermögen Grundbesitz gehört. Der Bundesfinanzhof stützt seine Auffassung auf den Sinn und Zweck der Grunderwerbsteuerbefreiung: Sie soll die doppelte Belastung eines Vorgangs mit Grunderwerb­steuer einerseits und Erbschaft­steuer oder Schenkung­steuer andererseits vermeiden.

Urteil im Volltext

Quelle: BFH - Urteil vom 12.10.06