Als Arbeitgeber haben Sie sicherlich davon gehört, dass ab 2009 die sogenannte Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausgeweitet werden soll. Hierdurch sollen die Arbeitnehmer in größerem Umfang als bisher an den Unternehmensgewinnen beteiligt werden.
Die Große Koalition hat sich nunmehr auf folgende Maßnahmen verständigt, die bis zum 01.01.2009 durch Gesetzesänderungen umgesetzt werden sollen:
- Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen am arbeitgebenden Unternehmen soll von 135 € auf 360 € jährlich angehoben werden.
- Für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, soll der Fördersatz von 18 % auf 20 % steigen. Der jährliche Förderhöchstbetrag steigt somit von 72 € auf 80 € (20 % von 400 €). Die für diesen Fördersatz maßgebende Einkommensgrenze soll bei Ledigen von 17.900 € auf 20.000 € und bei Verheirateten von 35.800 € auf 40.000 € erhöht werden.
- Es werden Mitarbeiterfonds (= neue Anlageform) eingerichtet, die genauso wie direkte Anlagen ins eigene Unternehmen geförder
Geplante Änderung des § 19a EStG und des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
Quelle: Asti Premium 07/08 - Beitrag vom 03.06.08