Eine Patronatserklärung ist ein Mittel der Kreditsicherung im Konzern. Dabei verpflichtet sich der Patron (Muttergesellschaft), rechtlich für die Verbindlichkeiten des Schuldnerunternehmens (Tochtergesellschaft) einzustehen.
Die Verpflichtung wird entweder gegenüber einem oder mehreren Gläubigern des Schuldnerunternehmens oder gegenüber dem Schuldnerunternehmen selbst übernommen. Bei dieser besonderen Form der Sicherung von (Groß-)Krediten erklärt der Patron, das Schuldnerunternehmen stets finanziell oder kapitalmäßig so auszustatten, dass es jederzeit in der Lage ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen.
Wird die Erklärung gegenüber dem Schuldnerunternehmen abgegeben, steht diesem im Fall der Krise oder der Insolvenz ein unmittelbar durchsetzbarer Anspruch gegen den Patron zu.
Ebenso wie andere Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen aus Patronatserklärungen laut Bundesfinanzhof erst dann gewinnmindernd zu passivieren, wenn die Gefahr einer Inanspruchnahme ernsthaft droht.
Quelle: BFH - Urteil vom 25.10.06