Sachentnahmen im Hotel- und Gaststättengewerbe sind mit 7 % bzw. 16 % umsatzsteuerpflichtig. Das Bundesfinanzministerium hat die Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2006 gegenüber den beiden Vorjahren erfreulicherweise nicht erhöht.
Für das Hotel- und Gaststättengewerbe ergeben sich somit in den einzelnen Gewerbezweigen folgende Jahreswerte für eine Person ohne Umsatzsteuer:
I. Gast-/Speisewirtschaften ermäßigter/voller Steuersatz
mit Abgabe:
a) kalter Speisen 840€/888€
b) kalter u.warmer Speisen 1.068€/1.524€
II. Cafe 852€/396€
Die Pauschbeträge für Sachentnahmen dienen der Vereinfachung und erlauben daher keine Zu- und Abschläge wegen individueller Ess- und Trinkgewohnheiten. Auch bei Krankheit oder Urlaub dürfen die Pauschbeträge nicht geändert werden. Für Kinder vom zweiten bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr wird die Hälfte des jeweiligen Warenwerts angesetzt.
Quelle: BMF - Schreiben vom 20.12.05