Mandanteninformation -

Spendenbescheinigung: Ein genaues Datum ist erforderlich

Bereits für das Jahr 2007 können Sie Ihre Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke bis zu 20 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend machen.

Wirken sich Ihre Spenden trotz des erhöhten Spendenabzugs nicht voll aus, werden Ihre Spenden in zukünftigen Jahren berücksichtigt.

Ihre gespendeten Beträge müssen Sie grundsätzlich durch eine Spendenbescheinigung nachweisen. Allein das Fehlen des genauen Zuwendungsdatums auf der Spendenbescheinigung darf allerdings den Spendenabzug nicht ausschließen. So können Sie den Nachweis des Zeitpunkts der Spendenzahlung auch ohne weiteres durch andere Beweismittel - wie z.B. Kontoauszüge - erbringen. Dabei ist jedoch wichtig, dass Sie den genauen Kalendertag nachweisen können.

FG München, Urt. v. 14.08.2006 – 15 K 1701/04; www.drsp.net

Quelle: FG München - Urteil vom 24.03.08