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Steuervorteil für Tagesmütter um ein Jahr verlängert

Bundesfinanzministerium entspricht Länderwünschen

Die rund 30.000 Tagesmütter, die derzeit aus öffentlichen Kassen bezahlt werden, müssen auch 2008 auf diese Einkünfte keine Einkommensteuer bezahlen.

Nicolette Kressl, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, sagte zur Entscheidung: „Die Länder hatten die Regelung initiiert, daher ist zu respektieren, wenn sie das Inkrafttreten jetzt aufschieben möchten. Wir sperren uns nicht gegen den Beschluss der Finanzministerkonferenz. Es bleibt zu hoffen, dass sich in der knappen Frist bis Ende Juni 2008, die sich die Länder gesetzt haben, eine Lösung finden lässt, die den Interessen aller Betroffenen gerecht wird. Mit einem Schnellschuss unter Zeitnot ist niemandem gedient. Der Bund hatte dafür plädiert, sich hierfür mehr Zeit zu nehmen."

 

 

 

Tagesmütter, die im Auftrag der Kommunen ein oder mehrere Kleinkinder betreuen, müssen damit vorerst keine Steuern und Sozialabgaben entrichten. Privat beauftragte Tagesmütter sind und bleiben steuer- und abgabenpflichtig.

 

 

Diese Ungleichbehandlung wollten die Länder ursprünglich vom Bund abschaffen lassen. Im Mai 2007 erging daher eine gemeinsame Verwaltungsanweisung des Bundes und der Länder, nach der alle Tagesmütter ab 1.1.2008 steuerlich gleichgestellt werden sollten.

 

 

 

Auf ihrer Sitzung am 6.12.2007 schlugen die Länderfinanzminister nun vor, die Änderung zu verschieben. Das Bundesfinanzministerium unterstützt das Anliegen, eine familienfreundliche Infrastruktur mit Kinderbetreuung für unter Dreijährige auszubauen. Gleichzeitig bleibt die steuerliche Gleichstellung der Tagesmütter auf der Tagesordnung.

Quelle: BMF - Meldung vom 07.12.07