Mandanteninformation -

Wenn Sie auf Ihre Forderung gegenüber der GmbH verzichten

Mandanten Information für Gellschafter-Geschäftsführer

In der Praxis kommt dieser Fall häufig vor: Sie haben als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Forderung gegenüber Ihrer GmbH und verzichten ganz oder teilweise darauf, weil sich die GmbH in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet. Wie ist dies steuerlich zu beurteilen?

Ausgehend von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) geht das Finanzgericht Niedersachsen in solch einem Fall von einer verdeckten Einlage in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung aus (= Teilwert im Zeitpunkt des Verzichts). Dies führt bei Ihnen zu nachträglichen Anschaffungskosten, die sich leider erst bei einer Veräußerung Ihrer Beteiligung oder Liquidation der GmbH teilweise steuermindernd auswirken.

Im Streitfall war aber noch nicht einmal das der Fall. Die Finanzrichter setzten die verdeckte Einlage mit 0 € an, weil nach den im Prozess gewonnenen Erkenntnissen die dem Erlass zugrundeliegende Darlehensforderung im Zeitpunkt des Verzichts nicht mehr werthaltig war. Verständlich, dass der Kläger dies nicht akzeptieren wollte und gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH eingelegt hat.

Hinweis:
Auch krisenbestimmte und Finanzplandarlehen werden bei einem Gläubigerverzicht nur mit dem Teilwert und nicht mit dem Nennwert eingelegt, selbst wenn sie kapital-ersetzend sind.

FG Niedersachsen, Urt. v. 08.02.2007 – 6 K 722/02, NZB; www.drsp.net

Quelle: FG Niedersachsen - Urteil vom 08.02.08