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Zwangsversteigerung - Übernahme einer Grundschuld

Die Grunderwerbsteuer beträgt bekanntlich 3,5 % der Gegenleistung.

Wenn bei einem Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren eine Grundschuld mit übernommen wird, ist der Nominalwert der Grundschuld als Teil der Gegenleistung anzusehen.

Das gilt einem Urteil des Finanz­gerichts München zufolge leider auch, wenn bereits im Vorfeld mit der Gläubigerbank ein nied­rigerer Ablösebetrag vereinbart worden ist. Allerdings hat der Käufer gegen diese für ihn negative Entscheidung Nichtzulassungsbeschwerde beim Bun­des­finanz­hof eingelegt.

Urteil im Volltext

Quelle: FG München - Urteil vom 12.07.06