Übersicht zum geltenden Recht (Stand: April 2007)
Bitte beachten Sie:
Konkrete Einzelfälle beurteilen ausschließlich die Landesfinanzbehörden. Nach dem Grundgesetz liegt die Verwaltungskompetenz bei den Bundesländern, denen auch das Aufkommen dieser SteuerSteuer vollständig zusteht. Das Emissionsverhalten wird von den Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt; die Besteuerung knüpft daran an.
Entsprechende Fragen beantworten nur die jeweils zuständigen Landesbehörden.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Quelle: BMF - Meldung vom 03.05.07