FG Baden-Württemberg - 09.04.1999 (1 K 228/98)
In Berufsausbildung befindet sich nur, wer seine Berufsziele noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet (BFH vom 2.7.1993, BStBl II 1994, 101). Ein (Vor-)Praktikum gehört deshalb nur dann dazu, [...]