FG Berlin - Urteil vom 22.02.2002 (3 K 3071/95)
Die Kläger, die bis zum Jahr 1997 verheiratet waren, beantragten in der am 2. Mai 1990 beim Beklagten für das Jahr 1988 eingereichten Einkommensteuererklärung die Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer. Der Beklagte [...]