FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 14.01.2003 (2 K 133/99)
Die Beteiligten streiten über die Frage, ob den Klägern im Streitjahr zugeflossene Beträge in Höhe von insgesamt 23.100 DM als Einnahmen aus Kapitalvermögen oder aber als Kapitalrückzahlung zu qualifizieren sind. Der [...]