FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 06.05.2004 (1 V 51/03)
Streitig ist die Rechtswidrigkeit der Prüfungsanordnung zur Erweiterung des Prüfungszeitraums auf die Jahre 1996 und 1997 vom .... Im vorliegenden Fall ist allein streitig, ob der Prüfungszeitraum erweitert werden [...]