FG Nürnberg - Urteil vom 28.06.2007 (VI 105/06)
Streitig ist, ob die Klägerin - auch der Höhe nach - zu Recht als Arbeitgeberin nach § 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG für Lohnsteuer, die sie einzubehalten und abzuführen gehabt hätte, in Haftung genommen worden ist, weil die [...]