LG Bonn - Beschluss vom 23.07.2010 (11 T 246/10)
Auf die sofortige Beschwerde wird die unter dem 18.02.2010 getroffene Ordnungsgeldentscheidung insoweit aufgehoben, als darin ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500,00 EUR gegen die beschwerdeführende Gesellschaft [...]