OLG Hamm - Beschluss vom 14.06.2013 (5 RVGs 46/13)
Dem Antragsteller wird anstelle seiner gesetzlichen Gebühren in Höhe von 264,00 € eine Pauschgebühr in Höhe von 1.000,00 € (in Worten: eintausend Euro) bewilligt. Der weitergehende Antrag wird abgelehnt. I. Der [...]