LSG Hessen - Urteil vom 26.01.2017 (L 1 KR 460/16)
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gießen vom 28. September 2016 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]