FG Münster - Urteil vom 18.01.2018 (6 K 389/17 Kfz)
Der Kraftfahrzeugsteuerbescheid vom 06.10.2015 und die Einspruchsentscheidung vom 09.01.2017 werden aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung [...]