FG Hamburg - Beschluss vom 22.03.2019 (4 V 7/19)
Die Anhörungsrüge hat keinen Erfolg. Nach § 133a Abs. 1 FGO ist auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten das Verfahren fortzuführen, wenn ein Rechtsmittel oder ein anderer [...]