BMF - Schreiben vom 06.11.2014 (ohne-AZ)
Die Meldung von Sachverhalten, bei denen der Verdacht der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung besteht, gehört zu den Hauptpflichten des Geldwäschegesetzes. Verstöße gegen diese Meldepflicht sind nach § 17 Abs. [...]