FinMin Bayern - Erlass vom 19.07.2021 (34 — S 2440 — 2/8)
Zum Einbehalt von Kirchensteuer auf Kapitalerträge gilt Folgendes: Ist der Gläubiger der Kapitalerträge Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, hat die zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtete Stelle [...]