OFD Nürnberg - Verfügung vom 12.04.2002 (S 2245)
Die LSt-Referatsleiter haben beschlossen, an ihrer ursprünglichen Auffassung, wonach die Zahlung von Versicherungsprämien für D & O-Versicherungen durch den ArbG i.d.R. zu Arbeitslohn des versicherten AN führt, weil [...]