BMF - Schreiben vom 14.03.2006 (IV C 1 - S 2400 - 3/06)
Für die Abstandnahme vom Steuerabzug für bestimmte Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen nach § 44a Abs. 4, 7 und 8 EStG ist als Nachweis, dass der Gläubiger der Kapitalerträge zu den begünstigten [...]