Bayr_Landesamt_fuer_Steuern - Verfügung vom 17.11.2008 (S 2226.2.1-1/6 St 32/St 33)
Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. m. § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG entsprechend, so dass diese als in dem Kalenderjahr abgeflossen gelten, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn der [...]