BFH - Urteil vom 28.01.1997 (IX R 23/94)
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger), zur Einkommensteuer zusammen veranlagte Eheleute, bewohnten in den Streitjahren mit ihren drei Kindern ein ihnen gehörendes Wohngebäude, das aus Keller-, Erd- und Dachgeschoß [...]