BFH - Beschluß vom 25.03.1999 (III B 125/98)
Die Beschwerde ist unzulässig. Sie war deshalb durch Beschluß zu verwerfen. Die Begründung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 der [...]