BFH - Beschluß vom 17.06.1999 (VI B 109/99)
Das Finanzgericht (FG) stellte das Verfahren durch Beschluß ein (§ 72 Abs. 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--), nachdem die Prozeßbevollmächtigten des Klägers (Bevollmächtigte) die Klage zurückgenommen hatten. [...]