FG Hessen - Urteil vom 04.12.2001 (9 K 2498/98)
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob der Beklagte verpflichtet ist, den Einkommensteuerbescheid für 1993 wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen abzuändern und eine niedrigere Einkommensteuer festzusetzen. [...]