FG Hessen - 19.04.2002 (6 K 1029/02)
Es kommt nach dem unmissverständlichen Wortlaut des § 3 Nr. 39 EStG weder darauf an, zu welcher Einkunftsart diese anderen Einkünfte gehören noch darauf, ob sie innerhalb des Veranlagungszeitraums zeitlich vor, während [...]