BFH - Beschluss vom 18.05.2005 (VIII B 56/04)
Die Beschwerde ist, soweit ein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) überhaupt in einer den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt worden sein sollte, [...]