FG Nürnberg - Urteil vom 21.03.2005 (I 255/04)
Streitig ist die. Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung. Die Klägerin wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 02.12:1996 gegründet. Gesellschaftszweck ist der Betrieb von Freizeiteinrichtungen und der [...]