FG Baden-Württemberg - Urteil vom 11.05.2006 (3 K 158/02)
Streitig ist die Rechtmäßigkeit von Bescheiden, die auf der Annahme einer Hinterziehung von Steuern auf Kapitaleinkünfte beruhen. Die 1944 und 1947 geborenen Kläger sind miteinander verheiratete Eheleute, die mit ihren [...]