FG Köln - Urteil vom 08.11.2006 (4 K 7326/96)
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, betreibt einen Versandhandel. Komplementärin ohne Kapitalanteil ist die K Geschäftsführungs-GmbH, Kommanditisten sind Herr L, Herr E und Frau C. Diese halten zugleich im [...]