FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 11.04.2006 (2 K 2607/04)
Streitig ist die lineare Abschreibungsfähigkeit einer Tabakquote. Die Kläger werden gemäß §§ 26, 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie bezogen in den Streitjahren Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, [...]