BFH - Beschluss vom 16.01.2007 (II S 18/06)
1. Die Anhörungsrüge ist unbegründet. Die geltend gemachten Gründe ergeben nicht, dass das Gericht den Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat (§ 133a der [...]