FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 25.03.2009 (2 K 1059/07)
Streitig ist das Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Kläger sind verheiratet und werden gemäß §§ 26, 26b EStG veranlagt. Der Kläger ist alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der H... [...]